Über uns

Ihre Kanzlei für Steuerberatung in Rheinberg. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Steuerkanzlei Rösel-Verhoolen Terfloth in Rheinberg.

Kirsten Rösel-Verhoolen

Nach dem Abitur: Lehre zur Steuerfachgehilfin in Moers Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu...
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Mike Terfloth

Berufliche Stationen: 2012-2015 Duales Studium beim Finanzamt Moers und an der FHF...
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Die individuelle Beratung des Mandanten steht in unserer Kanzlei im Vordergrund. Unser leistungsstarkes und hochqualifiziertes Mitarbeiterteam zeichnet sich durch sein langjähriges Bestehen aus und ermöglicht eine Steuer- und Wirtschaftsberatung nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Ständige Fortbildung des gesamten Mitarbeiter- und Steuerberaterteams ist in unserer Kanzlei eine Selbstverständlichkeit, um Ihnen eine vielschichtige Beratung in steuer- und wirtschaftlichen Angelegenheiten bieten zu können. Unser Team aus Rheinberg freut sich auf Sie.

Die Geschichte unserer Kanzlei

Bereits seit über 60 Jahren steht das Steuerbüro Rösel in Rheinberg (seit 2014 Steuerkanzlei Kirsten Rösel-Verhoolen) für umfassende und kompetente Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Nach dem frühen Tod des Kanzleigründers hat Eberhard Rösel die Kanzlei seines Vaters fortgeführt und diese über fünf Jahrzehnte stetig und erfolgreich ausgebaut. Fachwissen, Qualität und Persönlichkeit waren die Grundpfeiler seines beruflichen Wirkens. Dabei setzte er auf konsequente Weiterbildung und personelle Kontinuität.

Im Jahr 2007 gründete Eberhard Rösel mit seiner Tochter Kirsten Verhoolen die Sozietät Eberhard Rösel-Kirsten Verhoolen. Die langjährig als Steuerberaterin tätige Frau Barbara Küppers komplettiert das Steuerberaterteam.

Nach dem Tod von Herrn Eberhard Rösel im Jahr 2014 wurde die Kanzlei in dritter Generation von Frau Kirsten Rösel-Verhoolen weitergeführt.

Im Jahre 2022 wurde Herr Mike Terfloth zunächst als angestellter Steuerberater eingestellt und trat im Jahr 2023 als Partner in die neu gegründete Rösel-Verhoolen & Terfloth Steuerberater PartG mbB ein.